Zögern Sie nicht, Ansprüche
geltend zu machen, die Ihnen aufgrund Ihrer Parkinson-Krankheit zustehen.
Zu diesen gehören Steuervergünstigungen aufgrund von Behinderung, durch
einen Schwerbehindertenausweis eröffnete Vergünstigungen (zum Beispiel
bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) und die Möglichkeit,
vorzeitig Altersruhegeld zu beantragen. Einzelheiten erfahren Sie in
Ratgeberbüchern, aber auch bei den entsprechenden Behörden.
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